Mit Vorbescheid vom 15. August 2019 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Aufhebung der Rente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin weitere Sachverhaltsabklärungen vor und liess die Beschwerdeführerin durch die BEGAZ GmbH, Begutachtungszentrum BL, Binningen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 12. Mai 2022 [BEGAZ-Gutachten]). Nach einer weiteren Abklärung an Ort und Stelle stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 2. Dezember 2022 die Herabsetzung der Leistungen auf eine Viertelsrente in Aussicht.