1. 1.1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 20. August 1998 erstmals zum Bezug von Leistungen (berufliche Massnahmen, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bei der Beschwerdegegnerin an. Diese sprach ihr nach Abklärung der gesundheitlichen und erwerblichen Situation mit Verfügung vom 4. Oktober 2002 ab 1. August 1998 eine halbe Invalidenrente zu. Im Jahr 2004 leitete die Beschwerdegegnerin von Amtes wegen ein Revisionsverfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens klärte die Beschwerdegegnerin die gesundheitliche Situation ab und führte eine Abklärung an Ort und Stelle durch.