6.3. Schliesslich ist die erst im Beschwerdeverfahren eingereichte Bildgebungs- Beurteilung von Prof. Dr. med. F., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 14. März 2023 bei der Beurteilung der Frage, ob veränderte tatsächliche Verhältnisse glaubhaft gemacht worden sind, nicht zu berücksichtigen (vgl. E. 2.2).