6.2. In seinem Schreiben vom 1. September 2022 führte Dr. med. E. zudem aus, aufgrund der chronischen Schmerzerkrankung sei es zu einer mittelgradigen depressiven Verstimmung mit funktionellen Beschwerden gekommen und es würden eine ausgeprägte Schlafstörung, Bauchschmerzen, Schwindel, Kopfschmerzen und eine neurotische Störung in Form eines Waschzwangs bestehen (VB 104 S. 2, vgl. E. 4.3). Im Vergleichszeitpunkt (Verfügung vom 29. Mai 2020 [VB 86]) litt die Beschwerdeführerin hingegen an keinen psychischen Beschwerden (siehe Beurteilung Dr. med. B. vom 24. April 2020).