sches Substrat der annoncierten Einschränkungen darstellen würden (VB 107). So sei die erwähnte leichtgradige Fehlstellung, in welcher die Fusion C 5/6 erfolgt sei, gemäss den Ausführungen von Dr. med. D. in seinem Sprechstundenbericht vom 26. Juli 2022, sowohl konventionell-radiologisch als auch computertomographisch zu sehen (vgl. VB 104 S. 4). Auch habe sich die Zunahme der breitbasigen Diskusprotrusion C 4/5 mit einer dorsomedialen Diskushernie mit Eindellung des Spinalkanals und mit diskreter Eindellung der ventralen Myelonkontur im radiologischen Befund vom 3. Juni 2022 (VB 98, vgl. E. 4.1) gezeigt. Diese ist somit, anders als von Dr. med. B. ausgeführt, objektivierbar.