Dass der RAD-Arzt Dr. med. B. in seiner Aktennotiz vom 3. August 2022 ausführte, die beschriebene breitbasige Diskusprotrusion C 4/5 mit einer dorsomedialen Diskushernie mit Eindellung des Spinalkanals und der anterioren Myelonkontur habe zu keinerlei objektivierbaren Funktionsdefiziten geführt (VB 100), ist ebenso wenig nachvollziehbar wie seine Ausführungen in der Beurteilung vom 13. Januar 2023, wonach die lediglich theoretisch möglich erscheinende cervicospondylogene Überlastung im Segment HWK 4/5 zu keiner Funktionseinbusse führen würde und die Hyperextensi- ons- oder Hauptdruckschmerzen über HWK 4/5 kein fassbares organi-