C 4/5 bestehe (Sprechstundenbericht vom 26. Juli 2022 in VB 104 S. 4 f., vgl. E. 4.2). Im Vergleich zum Zeitpunkt der letzten Beurteilung, bei welcher sowohl eine Diskushernie als auch ein Rezidiv ausgeschlossen werden konnten (vgl. den Radiologischen Befund vom 25. Juni 2018 in VB 64 S. 2, wonach sich lediglich bereits eine "Minimale dorsolateral betonte (…) sowie umschriebene dorsomediale Diskusprotrusion C4/5 mit einem kleinen Anulusriss und mit einer diskreten Eindellung des Spinalkanals" gezeigt habe; vgl. auch die RAD-Beurteilung von Dr. med.