4.1. Dr. med. C., Facharzt für Radiologie, führte im radiologischen Befund vom 3. Juni 2022 aus, gegenüber der Voruntersuchung vom 13. September 2019 zeige sich eine Zunahme der breitbasigen Diskusprotrusion C 4/5 mit einer dorsomedialen Diskushernie mit Eindellung des Spinalkanals und mit diskreter Eindellung der ventralen Myelonkontur. Zurzeit würde kein Hinweis auf eine Myelopathie bestehen. Die partielle Blockwirbelbildung C 2/3 sei bekannt. Im Bereich C 5/6 würde kein Hinweis auf ein Hernienrezidiv bestehen (VB 98).