Zu keiner Zeit habe klinisch-neurologisch oder bildgebend eine Myelopathie dokumentiert werden können. Nach komplikationslosem Verlauf habe die Beschwerdeführerin mit kompletter Regredienz des cerviko-radikulären Schmerzsyndroms nach Hause entlassen werden können. Aufgrund von Schmerzen zwischen den Schulterblättern sei die Magnetresonanztomographie der Halswirbelsäule und der Brustwirbelsäule vom 25. Juni 2018 veranlasst worden. Es hätten dabei jedoch sowohl eine Diskushernie als auch ein Rezidiv ausgeschlossen werden können.