entschädigung Kenntnis vom Entfall der Anspruchsberechtigung von Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitenden Ehegatten sowie der fehlenden Anspruchsberechtigung von Personen in gekündigten Arbeitsverhältnissen hatte oder mit Blick auf die von jedem Teilnehmer am Rechtsverkehr zu verlangende allgemeine Sorgfalt und Aufmerksamkeit hätte haben können. Gleiches gilt für die massgebenden Soll- und Ist-Stunden sowie die Stundenlöhne, welche sich ohne Weiteres aus den Arbeitsverträgen und den Stundenrapporten (vgl. für Dezember 2020 VB II 797 ff., für Januar 2021 VB I 765 ff., für Februar 2021 VB I 258 ff., für März 2021 VB I 241 ff., für April 2021 VB I 199 ff.