3.2.7. Für die Abrechnungsperiode Juni 2021 nahm die Arbeitslosenkasse – unter Berücksichtigung vorerwähnter Korrekturen betreffend Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitende Ehegatten sowie Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis – folgende Korrekturen vor (vgl. die Abrechnung der Beschwerdeführerin vom 30. Juni 2021 in VB I 178 ff. und die Korrekturabrechnung der Arbeitslosenkasse in VB I 55 sowie VB I 62 ff.):