3.2.6. Für die Abrechnungsperiode Mai 2021 nahm die Arbeitslosenkasse – unter Berücksichtigung vorerwähnter Korrekturen betreffend Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitende Ehegatten sowie Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis – folgende Korrekturen vor (vgl. die Abrechnung der Beschwerdeführerin vom 1. Juni 2021 in VB I 193 ff. und die Korrekturabrechnung der Arbeitslosenkasse in VB I 56 sowie VB I 67 ff.):