3.2.5. Für die Abrechnungsperiode April 2021 nahm die Arbeitslosenkasse – unter Berücksichtigung vorerwähnter Korrekturen betreffend Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitende Ehegatten sowie Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis – folgende Korrekturen vor (vgl. die Abrechnung der Beschwerdeführerin vom 2. Mai 2021 in VB I 213 ff. und die Korrekturabrechnung der Arbeitslosenkasse in VB I 57 sowie VB I 72 ff.):