3.2.4. Für den Monat März 2021 nahm die Arbeitslosenkasse – unter Berücksichtigung vorerwähnter Korrekturen betreffend Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitende Ehegatten sowie Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis – folgende Korrekturen vor (vgl. die Abrechnung der Beschwerdeführerin vom 10. April 2021 in VB I 220 ff. und die Korrekturabrechnung der Arbeitslosenkasse in VB I 58 sowie VB I 77 ff.):