3.2.3. Für den Monat Februar 2021 nahm die Arbeitslosenkasse – unter Berücksichtigung vorerwähnter Korrekturen betreffend Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitende Ehegatten sowie Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis – folgende Korrekturen vor (vgl. die Abrechnung der Beschwerdeführerin vom 1. März 2021 in VB I 274 ff. und die Korrekturabrechnung der Arbeitslosenkasse in VB I 59 sowie VB I 87 ff.):