3.2.2. Für die Abrechnungsperiode Januar 2021 nahm die Arbeitslosenkasse – unter Berücksichtigung vorerwähnter Korrekturen betreffend Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitende Ehegatten sowie Personen in gekündigtem Arbeitsverhältnis – folgende Korrekturen vor (vgl. die Abrechnung der Beschwerdeführerin vom 12. Februar 2021 in VB I 281 ff. und die Korrekturabrechnung der Arbeitslosenkasse in VB I 60 sowie VB I 82 ff.):