Hinzu kommt, dass das Ausserkrafttreten von Art. 2 Co- vid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung per 1. Juni 2020 und der damit einhergehende Entfall eines Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung für Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung (und deren mitarbeitende Ehegatten) umfassend öffentlich kommuniziert wurde. So erliess der Bundesrat am 20. Mai 2020 eine entsprechen Medienmitteilung (online einsehbar unter ;