7. 7.1. Anders als der Sachverhalt, der dem Urteil Beeler gegen die Schweiz der Grossen Kammer des EGMR vom 11. Oktober 2022, Nr. 78630/12, zugrunde liegt, bei welchem der Betroffene seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hatte, um sich der Betreuung seiner beiden minderjährigen Kinder zu widmen und bei der Aufhebung der Witwerrente seit über 16 Jahren keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt hatte (Rz. 99 ff. und Rz. 114), waren die beiden Kinder des Beschwerdeführers beim Tod seiner Ehefrau bereits volljährig (22 und 27 Jahre alt) und es haben zu diesem Zeitpunkt für den Beschwerdeführer keine Betreuungsaufgaben mehr bestanden (vgl. E. 2.2.3 und 4).