4.3. Die Grosse Kammer des EGMR führte im Urteil Beeler gegen die Schweiz vom 11. Oktober 2022 Nr. 78630/12 zudem aus, die Witwen- und Witwerrente ziele darauf ab, den hinterbliebenen Ehegatten von einer Erwerbstätigkeit zu befreien, damit dieser Zeit habe, sich um seine Kinder zu kümmern. Diese Leistung habe daher eindeutig einen "familiären" Charakter, da sie sich tatsächlich auf die Organisation des Familienlebens auswirke und somit unter Art. 8 EMRK falle (Urteil der Grossen Kammer des EGMR, Beeler gegen die Schweiz, vom 11. Oktober 2022, Nr. 78630/12, Rz. 45). Ein solcher Fall ist vorliegend nicht gegeben.