Er hat Witwerrentenzahlungen erhalten, welche jedoch eingestellt wurden, als sein jüngstes Kind 18 Jahre alt wurde. Der Witwer selbst war zu diesem Zeitpunkt 57 Jahre alt und hatte seit über 16 Jahren keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt (Urteil der Grossen Kammer des EGMR, Beeler gegen die Schweiz, vom 11. Oktober 2022, Nr. 78630/12, Rz. 9 ff., 99 ff. und Rz. 114). -5-