3. Der Beschwerdeführer bringt in diesem Zusammenhang vor, es würde eine fehlerhafte Umsetzung des Urteils Beeler gegen die Schweiz des EGMR vom 11. Oktober 2022 Nr. 78630/12 vorliegen. Die Übergangsregelung in der Mitteilung Nr. 460 verletze Art. 8 i.V.m Art. 14 EMRK, da es Witwer diskriminiere, deren Kinder das 18. Altersjahr im Zeitpunkt des Todes der Ehefrau bereits vollendet haben und die somit nie einen Anspruch auf Witwerrenten hatten (Beschwerde S. 4 ff.). Zudem sei das Gericht nicht an die Mitteilung Nr. 460 gebunden (Beschwerde S. 6 f.).