2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. März 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde und stellte folgendes Rechtsbegehren: "Der Einsprache-Entscheid vom 14.2.2023 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer [sei] mit Wirkung ab 11.10.2022 eine unbefristete Witwerrente auszurichten. Alles unter Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: