1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer war ab 1993 bis zum Tod seiner Ehefrau im Jahr 2020 verheiratet. Er ist Vater eines 1992 geborenen Sohnes und einer 1997 geborenen Tochter. Am 28. März 2022 bzw. 9. Juni 2022 meldete sich der Beschwerdeführer für eine Hinterlassenenrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an. Die Beschwerdegegnerin wies das Gesuch des Beschwerdeführers um eine Witwerrente mit Verfügung vom 4. Januar 2023 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 29. Januar 2023 (Postaufgabe: 30. Januar 2023) Einsprache, welche mit Einspracheentscheid vom 14. Februar 2023 abgewiesen wurde.