Unter dem Punkt "Stellungnahme zu Diskrepanzen" kritisierte er lediglich, dass sich die von Dr. med. I._____ diagnostizierte mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom nicht damit vereinbaren lasse, dass die Beschwerdeführerin sich altersentsprechend und gepflegt aussehend, wach, allseits orientiert sowie mit unauffälliger Auffassung und Aufmerksamkeit präsentiere, und stellte die Objektivität der fraglichen Psychiaterin mit der Begründung, dass diese die Beschwerdeführerin schon seit Monaten behandle, generell in Frage (vgl. VB 73).