4.4. Die im Gutachten der C._____ vom 7. Juni 2021 diagnostizierten chronischen Schmerzen mit somatischen und psychischen Faktoren bei Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion infolge von psychosozialen Belastungen und die aus psychiatrisch-psychosomatischer Sicht attestierte maximal 50%ige Arbeitsunfähigkeit für kognitiv besonders anstrengende Tätigkeiten wurden weder vom RAD-Arzt noch von der Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung berücksichtigt. Während RAD-Arzt Dr. med. D.