In einer angepassten Tätigkeit bestehe aufgrund krankhafter Ursachen medizinisch-theoretisch die Belastbarkeit für eine körperlich sehr leichte bis leichte wechselbelastende Tätigkeit. Eine solche Tätigkeit sei vollschichtig möglich, wobei eine Leistungseinbusse von rund 20 % nicht ausgeschlossen werden könne. Eine dem krankheitsbedingten Leiden der Beschwerdeführerin angepasste Arbeit mit wechselnd-belastender Tätigkeit, halb sitzend, halb stehend, -7-