Pensums von 100 % beziehe. Aus psychiatrisch-psychosomatischer Sicht könne die ungünstige psychosoziale Konstellation, welche zu einem massiven dysfunktionalen Verhalten beitrage, zu einer gewissen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen. Die Ausprägung der psychiatrischen Befunde sei indes maximal mittelgradig, weshalb eine höhergradige (über 50%ige) Arbeitsunfähigkeit nicht begründet werden könne "und dies nur für besonders kognitiv anstrengende Tätigkeiten" (VB 64 S. 133 f.). In einer angepassten Tätigkeit bestehe aufgrund krankhafter Ursachen medizinisch-theoretisch die Belastbarkeit für eine körperlich sehr leichte bis leichte wechselbelastende Tätigkeit.