4.2.1. Gemäss Unfallmeldung vom 7. März 2020 rutschte die Beschwerdeführerin am 4. März 2020 im Treppenhaus aus und fiel auf das Gesäss (VB 13 S. 62). Während im Notfallbericht vom 5. März 2020 des Spitals E._____, Interdisziplinäre Notfallstation, noch eine Sakrum-Querfraktur diagnostiziert worden war (VB 14.1 S. 25 f.), wurde im Bericht vom 16. März 2020 des Spitals E._____, Radiologie, eine Fraktur der LWS und des Sakrums aufgrund der Befunde der MRI-Untersuchung vom nämlichen Datum verneint (VB 14.1 S. 22). Aufgrund weiterhin anhaltender Beschwerden beauftragte der Unfallversicherer am 20. Juli 2020 seine beratende Ärztin Dr. med. F.___