3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Mai 2023 wurde die B._____, Z._____, als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und es wurde ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 16. Mai 2023 verzichtete die Beigeladene auf eine Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: