"1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 8. Februar 2023 sei aufzuheben und der Versicherten sei mindestens eine Viertelsrente auszurichten. 2. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Vorinstanz." Zudem stellte sie folgende Verfahrensanträge: "1. Es seien die Akten der Vorinstanz beizuziehen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin ein Replikrecht zu gewähren." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.