Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht, in deren Rahmen sie auch die Akten des Unfallversicherers beizog und eine Abklärung betreffend die Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich durchführen liess. Nach Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sowie durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 8. Februar 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: