Bei gleichen Diagnosen führte Dr. med. D. im Bericht vom 2. November 2022 sodann ergänzend aus, die beim Beschwerdeführer diagnostizierte Persönlichkeitsstörung führe zu einer dauerhaften Störung der sozialen Funktions- und Leistungsfähigkeit. Eine Zustandsverschlechterung liege nicht vor. Der Beschwerdeführer sei aufgrund der Persönlichkeitsstörung seit der Jugendzeit in seiner Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigt, was seit über zehn Jahren zur vollständigen Arbeitsunfähigkeit führe. Die psychiatrische Problematik und die Leistungsfähigkeit seien seines Erachtens früher nicht korrekt beurteilt worden (VB 61).