2.4. Mit Eingabe vom 29. August 2023 verzichtete der Beschwerdeführer auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 3. Februar 2023 (VB 65) zu Recht nicht auf das Rentenbegehren des Beschwerdeführers eingetreten ist.