2. 2.1. Am 15. März 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 3. Februar 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. 1.1 Die angefochtene Verfügung vom 03.02.2023 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine IV-Rente gemäss Beweisergebnis zuzusprechen. 1.2 Im Sinne eines Beweisantrages: Eventualiter habe das Versicherungsgericht direkt ein neutrales und objektives, gerichtliches (monodisziplinäres) Gutachten im Fachbereich Psychiatrie und Psychotherapie einzuholen, Kosten zu Lasten der Vorinstanz.