Auf einen solchen lässt auch der Umstand schliessen, dass im Bericht bezüglich der zehn Tage nach dem Unfall erfolgten Konsultation von Dr. med. H., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, lediglich Kontusionen von Knie, Unterschenkel und Unterarm rechts festgestellt und keine (äusseren) Verletzungen am Kopf und auch keine entsprechenden Beschwerden dokumentiert wurden, was gegen eine besondere Heftigkeit des Kopfaufpralles spricht (vgl. VB 5).