Auch einen Schlag an den Hals, Nacken und Kopf von beschuhten Füssen mit anschliessendem Sturz zu Boden qualifizierte das Bundesgericht als leichten Unfall (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_41/2016 vom 23. Juni 2016 E. 4.2.1 und E. 4.3.1). Das Herunterfallen von einem Medizinball beim Turnen mit Sturz auf den Nacken und den Hinterkopf und Anschlagen an der Couch sowie gleichzeitig mit dem Bein an einem Tischbein wurde ebenfalls als leichter Unfall qualifiziert (Urteil des Bundesgerichts 8C_649/2007 vom 22. Februar 2008 E. 5.1).