Aufgrund der stark zunehmenden Schmerzen habe sie ihren Hausarzt aufgesucht (VB 1). Am 22. Dezember 2020 schilderte die Beschwerdeführerin den Unfallhergang gegenüber einer Spezialistin der Beschwerdegegnerin wie folgt: sie habe sich in ihrem Wohnhaus in der Waschküche befunden. Offenbar habe jemand Öl in den Abfluss gekippt, wodurch es eine Lache auf dem Boden gegeben habe, welche sie nicht gesehen habe. Auf dieser Lache sei sie ausgerutscht und auf ihre rechte Körperseite gefallen. Dabei müsse sie sich auch den Kopf angestossen haben, und sie glaube, dass sie auch einen Moment bewusstlos gewesen sei (VB 40 S. 1).