4.4.3. Was den Unfallhergang anbelangt, gab die Beschwerdeführerin gemäss Telefonnotiz vom 18. August 2020 gegenüber der zuständigen Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin an, sie sei am 14. August 2020 in der Waschküche auf einem Ölfleck ausgerutscht und auf die rechte Seite gestürzt. Sie sei unter anderem mit dem Hinterkopf / Nacken aufgeschlagen. Seit dem Sturz leide sie unter Schmerzen im HWS-/Rückenbereich, in der rechten Schulter, im Ober- und Unterschenkel sowie im rechten Knie. Aufgrund der stark zunehmenden Schmerzen habe sie ihren Hausarzt aufgesucht (VB 1).