2020 (VB 30) neu auf der Höhe HWK 5/6 eine hochgradige osteodiskogene Foraminalstenose auf der rechten Seite mit Kompression der Wurzel C6 und eine mässiggradige foraminale Stenose links konstatiert. Damit wurde indes lediglich eine Verschlechterung der schon früher erhobenen, als ausschliesslich degenerativ eingeschätzten Befunde festgestellt, welche schon aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten offensichtlich nicht auf den fast zwei Jahre früher erlittenen Unfall vom 14. August 2020 zurückzuführen ist. Der Radiologe der G. AG hielt im Übrigen explizit fest, dass kein Nachweis akuter Traumafolgen vorliege.