Insgesamt würden damit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine strukturell objektivierbaren Folgen des Unfalles vom 14. August 2020 vorliegen. Die Situation sei stabil, weshalb von einer weiteren Behandlung der Unfallfolgen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes mehr erwartet werden könne (VB 139 S. 3). -5-