Dies gelte auch für die im April 2021 erstmals berichteten, von okzipital ausstrahlenden Kopfschmerzen, denn weder sei ein unfallbedingtes Trauma am Hinterkopf aktenkundig noch bestehe ein enger zeitlicher Zusammenhang zum besagten Unfall. Bezüglich des Schwindels bestehe ebenfalls kein ausreichend enger Zusammenhang mit dem Sturzereignis vom 14. August 2020. Die eingehende neurootologische Untersuchung am Universitätsspital E. habe keine Hinweise auf eine peripher-vestibuläre Funktionsstörung ergeben. Insgesamt würden damit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine strukturell objektivierbaren Folgen des Unfalles vom 14. August 2020 vorliegen.