Die kursorische Untersuchung der HWS durch den Hausarzt sei unauffällig gewesen und die danach durchgeführten Bildgebungen an der Halswirbelsäule hätten keine posttraumatischen Veränderungen gezeigt. Anlässlich der Untersuchung an der Schmerzklinik C. seien die schulter- und nackenführende Muskulatur druckschmerzhaft und die HWS-Rotation nach rechts eingeschränkt gewesen. Radikuläre Reiz- und Ausfallssymptome an den oberen Extremitäten hätten aber gefehlt. Es bestehe somit kein überwiegend wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen dem Sturzereignis vom 14. August 2020 und den später berichteten Dysästhesien an der rechten Hand.