Dieser führte aus, zehn Tage nach dem Sturzereignis vom 14. August 2020 seien vom Hausarzt Kontusionen von Knie und Unterschenkel rechts sowie des rechten Unterarmes dokumentiert worden, nicht jedoch Beschwerden am Kopf oder an der Halswirbelsäule (HWS), dies im Gegensatz zu späteren Aussagen der Beschwerdeführerin. Die kursorische Untersuchung der HWS durch den Hausarzt sei unauffällig gewesen und die danach durchgeführten Bildgebungen an der Halswirbelsäule hätten keine posttraumatischen Veränderungen gezeigt.