Der Beschwerdeführer fordert demgegenüber die Bemessung des Valideneinkommens aufgrund der Werte des Kompetenzniveaus 3 (Beschwerde Rz. 13). Zudem fordert er einen höheren Abzug vom Tabellenlohn unter dem Aspekt der Teilzeitbeschäftigung (Beschwerde Rz. 15).