5.2. Nach der Rechtsprechung kann eine gutachterliche fachärztliche Beurteilung zum Gesundheitszustand und zur Arbeitsfähigkeit grundsätzlich nur gestützt auf eine ebenfalls fachärztliche abweichende Beurteilung entkräftet werden (Urteile des Bundesgerichts 9C_458/2021 vom 15. November 2021 E. 3.3; 8C_450/2018 vom 16. Oktober 2018 E. 5.1). Bereits vor diesem Hintergrund sind die Ausführungen von Dr. med. C. als Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie Praktischer Arzt nicht geeignet, die Beurteilung des psychiatrischen Gutachters in Zweifel zu ziehen. Darüber hinaus ist der Stellungnahme von Dr. med.