2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. März 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die angefochtene Verfügung vom 14.02.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlichen Leistungen, das heisst mindestens eine halbe Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. -3-