1.3. Der Beschwerdeführer meldete sich am 14. Juni 2021 unter Hinweis auf psychische Probleme und eine Suchtmittelproblematik erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess sie den Beschwerdeführer psychiatrisch-neu- ropsychologisch begutachten (Gutachten der SMAB AG, St. Gallen, vom 9. Mai 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie Einholung einer konsiliarischen RAD-Stellungnahme wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 14. Februar 2023 ab.