nicht in Frage gestellt wird. 7.4. Zusammengefasst ergibt sich, dass die Beschwerdegegnerin auf die bisherige ganze Invalidenrente des Beschwerdeführers zurückkommen durfte und diese ferner bei einem Invaliditätsgrad von nunmehr 0 % zu Recht per 31. August 2018 aufgehoben hat. 8. 8.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.