gestützt auf die Angaben der früheren Arbeitgeberin des Beschwerdeführers und unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2002 bis 2018 ein Valideneinkommen von Fr. 64'076.00 an. Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2018 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden mit Fr. 67'767.00. Gestützt auf diese Vergleichseinkommen errechnete sie einen Invaliditätsgrad von 0 % (VB 193, S. 3).