In einer angepassten wechselbelastenden leichten Tätigkeit mit Heben, Tragen und Bewegen von Lasten bis 10 kg bestehe demgegenüber eine volle Arbeitsfähigkeit (VB 58.1, S. 16, und VB 58.3, S. 6 f.). Dem SMAB-Gutachten vom 15. Dezember 2017 ist – neben einer vollen Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit – aus orthopädisch-trau- matologischer Sicht eine volle Arbeitsfähigkeit für wechselbelastende rückenadaptierte leichte bis mittelschwere Tätigkeiten mit Heben, Tragen und Bewegen von Lasten bis 15 kg eine volle Arbeitsfähigkeit zu entneh- - 15 -